2010
Prüfstein für mutige EU-Richter
Am 30.6.2010 wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endgültig darüber urteilen, ob das christliche Kruzifix in italienischen Klassenzimmern mit der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler vereinbar ist. Kritiker sehen darin eine unzulässige Beeinflussung der Kinder, Kreuzbefürworter versuchen, es als allgemeines Zeichen des „Dialogs und der Toleranz“ umzuinterpretieren. Auch andere kirchennahe Regierungen machen immer mehr Druck auf das Gericht.
Das Gericht hatte Anfang November 2009 auf Klage einer italienischen Mutter festgestellt, dass die Kruzifixe in den Klassenzimmern die Religionsfreiheit der Schüler verletze und das Symbol an dieser Stelle nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Das Gericht stellte außerdem fest, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer den Eltern die Freiheit nehme, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen. Wahre Worte, denn auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlichen Fall in Bayern entschieden, dass das Kruzifix Symbol einer spezifischen Religion sei und eine auffordernde Wirkung auf Kinder habe. Es dürfe in Deutschland also nur hängen bleiben, wenn alle Eltern damit einverstanden seien. Sämtliche italienischen Gerichte hatten die berechtigte Klage von Soile Lautsi, so der Name der Mutter, zuvor jedoch abgewiesen.
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