2010

Für Fundis: Asylgrund Schulpflicht

Bild: Netzwerk Bildungsfreiheit

Deutsche Schulen sind den Romeikes ein Gräuel. Die "christlichen Grundwerte" seien am Verschwinden, sagen sie. Es sei unveranwortlich, ihre Kinder dort zu erziehen. Außerdem gebe es Gewalt an Schulen. An dieser Einschätzung ändern verpflichtender konfessioneller Religionsunterricht und ein Kreuz in allen Schulklassen nicht. Dass sie ihre Kinder nicht ungehindert im Heimunterricht erziehen dürfen, ist nach Ansicht von Asylrichter Lawrence Burman ein schwerer Grundrechtsverstoß. Er sprach den evangelikalen Eltern Asyl zu.

“We can’t expect every country to follow our constitution. The world might be a better place if it did. However, the rights being violated here are basic human rights that no country has a right to violate”, begründete der Richter sein Urteil. "Homeschoolers are a particular social group that the German government is trying to suppress. This family has a well-founded fear of persecution…therefore, they are eligible for asylum…and the court will grant asylum.” (Wir können nicht erwarten, dass jedes Land unsere Verfassung einhält. Die Welt wäre besser, wenn es so wäre. Allerdings sind die Recht, die hier verletzt wurden, grundlegende Menschenrechte, die kein Land verletzten darf. Heimschüler sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat begründete Angst vor Verfolgung... Daher steht ihnen Asyl zu... Das Gericht spricht ihnen Asyl zu.)

Zuvor hatte die christlich-fundamentalistische Lobby-Gruppe Homeschool Legal Defense Association die Romeikes rechtlich vertreten. Deren internationaler "Experte" Mike Donnelly wurde sogar in den Zeugenstand berufen. Dort hatte er gemeint, dass die Republik Deutschland Kindern "ideologische Uniformität" aufzwingen wolle, "auf eine Art, die in erschreckendem Ausmaß an die jüngere Geschichte des Landes" erinnere, schwang er die Nazi-Keule. Familienvater Uwe Romeike orakelte beinahe von einem Gottesurteil. "Wir wissen, dass viele Menschen, auch viele Heimschüler, für uns gebetet haben. Ihre Gebete und unsere haben Gehör gefunden".

Die Romeikes haben ab jetzt die Lizenz, ihre Kinder abgeschottet von der bösen modernen Welt zu fundamentalistischen Christen zu erziehen. In Deutschland war ihnen das verwehrt geblieben. Sie hatten jahrelang versucht, ihre Kinder vor dem bösen Treiben an demokratischen Schulen zu beschützen und sie im Heimunterricht zu erziehen. Die Eltern sahen sich offenbar außerstande, die Gefahren der modernen Welt und die Verlockungen des Schülerlebens zuhause auszugleichen. Ihrer Selbsteinschätzung zufolge war die Konfrontation mit Andersdenkenden und Anderslebenden, die die Kinder dort erleben würden, wirkungsvoller als alles, was sie ihnen vermitteln konnten.

Bezeichnend ist die Wortwahl des Richters, in denen man eine gewisse Sympathie für die Romeikes erkennen lässt. Dass die deutschen Behörden mit Geldstrafen und einer Polizeieskorte der Kinder versuchten, das Recht der Kinder auf schulische Bildung durchzusetzen, bezeichnet er als "persecution" - das heißt mehr als "Verfolgung", als die das Wort meist übersetzt wird. Es impliziert immer unrechtmäßige, willkürliche Verfolgung.

Der Richter hat auch eine eindeutige Wertung getroffen: Das Recht der Eltern auf Kindererziehung geht vor das Recht der Kinder auf die bestmögliche Erziehung. Von letzterem war in der Urteilsbegründung nicht die Rede.

Eine andere Rechtsauffassung vertritt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der urteilte laut Atheisten-Info im Jahr 2006, die deutsche Schulpflicht sei mit der Europäischen Menschenrechskonvention vereinbar.

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