2010

Vatikan kann in den USA juristisch belangt werden

Vatican-Wappen

Als souveräner Staat kann der Vatikan in den USA normalerweise nicht vor Gericht gezogen werden. Doch im Missbrauchsskandal um katholische Priester gilt dies nicht. Das Oberste Gericht bestätigte jetzt die Entscheidung eines Bundesgerichts.

(sda/afp) Der Vatikan kann in den USA im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Oberste Gerichtshof in Washington weigerte sich am Montag, eine Berufung des Vatikans anzuhören. Damit bestätigte die oberste Instanz die Entscheidung eines Bundesgerichts, das die Immunität des Heiligen Stuhls in dem Missbrauchsverfahren aufgehoben hatte.

Aussage unter Eid
Souveräne Staaten wie der Vatikan können in den USA normalerweise nicht vor Gericht belangt werden. Das Urteil bedeutet, dass Vatikan- Vertreter und theoretisch sogar Papst Benedikt XVI. vor einem amerikanischen Gericht unter Eid aussagen könnten. Die Regierung Präsident Obamas hatte sich gegen die Aufhebung der Immunität des Vatikan ausgesprochen.

Ein Missbrauchsopfer aus dem Teilstaat Oregon macht den Vatikan für die sexuellen Übergriffe durch einen irischen Priester in den 60er Jahren in der Stadt Portland mitverantwortlich, weil dieser bereits als Pädophiler bekannt gewesen sei. Gegen den Geistlichen waren demnach bereits in Irland und in Chicago Missbrauchsvorwürfe erhoben worden. Das Opfer in Oregon wirft dem Vatikan vor, daraus keine ausreichenden Konsequenzen gezogen zu haben.

Als Arbeitgeber mitverantwortlich
Ein Bundesrichter hatte festgestellt, dass der Vatikan in dem konkreten Fall als Arbeitgeber die Verantwortung trage, und die Immunität des Heiligen Stuhls aufgehoben. Dagegen hatte der Vatikan Berufung eingelegt – die der Oberste Gerichtshof nun durch Nichtannahme des Falls faktisch ablehnte.
 

Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/international/vatikan_kann_in_den_usa_juristisch_belangt_werden_1.6295654.html

« zurück